Chester gehört nun endlich mir!
Nach langer Zeit war es mir endlich geglückt, das Eigentum an Chester zu erlangen. Chester kamkeineswegs unentgeltlich zu mir, sondern wurde gegen Kaufpreis übernommen, der Kaufvertrag war abgeschlossen und die Kaufpreiszahlung war schon im Vorfeld erfolgt, nur wurden mir die dazugehörigen Stammbaumpapiere von Chesters ehemaligem Halter nicht ausgehändigt, weil diese sich noch im Eigentum einer dritten Person befanden; diese hatte die Stammbaumpapiere zur Sicherung ihrer eigenen Forderung gegen den ehemaligen Halter zurück behalten. Durch anwaltliche Hilfe konnte die Sache nun endlich geregelt werden. Die dritte Person hat mir die Stammbaumpapiere übergeben, nachdem ich diese Schulden zusätzlich noch übernommen und beglichen habe. Damit ist auf Grund eines Vergleiches jeglicher weiterer Anspruch des ehemaligen Halters auf Bedeckung durch Chester hinfällig geworden ist; Ansprüche auf Bedeckungenbestehen nicht mehr! Egal, was der ehemalige Halter für Unrichtigkeiten verbreitet.
Chester steht (und wird dies auch nicht in der Zukunft) damit für keinerlei Fremdbedeckungen zur Verfügung; Chester ist ausschließlich der Vater der "de beira mar"-Babies.